Obligatorische Hundekurse

 

Seit dem 1. Januar 2017 ist der obligatorische Sachkundenachweis in Theorie und Praxis abgeschafft.

Jeder Kanton kann jedoch seine eigenen Gesetze definieren und Hundekurse als obligatorisch erklären.

 

Im Kanton Zürich betrifft dies die Hundehaltenden von grossen und/oder massigen Hunden.

 

Informationen dazu finden Sie unter:  Veterinäramt Kanton Zürich Kurs-Guide

 

Die Stimmbürger im Kanton Zürich haben mit grossem Mehr die Weiterführung der obligatorischen Kurs angenommen. Diese sollen auf 6 Lektionen reduziert werden und auch für kleine Hunde gelten. Für Ersthundehalter wird noch ein Theoriekurs im Umfang von 2 Stunden obligatorisch werden

Bis diese neue Regelung in Kraft tritt, gilt das aktuelle Gesetz.

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